AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Angebot der dr objekt GmbH
 

möbel

Wir entwerfen, gestalten und erschaffen Einzelmöbel, komplette Innenausbauten, Küchen und Wohnlandschaften. Dazu gehören auch:

  • Massivholzmöbel (vom Stamm bis zum fertigen Möbel)
  •  individuelle furnierte Möbel
  • Herstellung von Kleinserien (Möbel und Accessoires)
  • Auffrischen von geölten Möbeloberflächen inkl. Handel diverser Pflegeprodukte
 

raum

Wir beraten und begleiten dich von Anfang bis Ende durch dein Projekt. Dabei bieten wir dir Unterstützung bei:

  • Neugestaltung bestehender Räume (Badezimmer, Garderobe, Küche)
  • Innenarchitektur
  • Bauleitung / Koordination bei Umbauten
  • Projektierung bis hin zur Baueingabe von Umbauten, An- und Nebenbauten (z.B. Gartenhaus)
 

farbe

Wir erstellen für dein Projekt (Haus/Wohnraum/Büro u.v.m) individuelle Konzepte. Wir bieten in diesem Kontext Unterstützung bei:

  • Farbkonzept
  • Materialkonzept
  • Möblierungskonzept
  • Handel mit Kalk- und Ölfarben
  • Auswahl und Anwendungsbegleitung für ökologische Baustoffe
 
1. Anwendungsbereich und Geltung
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln zusammen mit einem individuellen Vertrag, sofern vorhanden, Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für die Erbringung von Dienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“) durch die dr objekt GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) zugunsten von Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
b)  Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB vor.
c)  Die AGB gelten durch die Annahme der Offerte durch den Auftraggeber als akzeptiert. Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausgeschlossen.
d)  Weiter gilt das Obligationenrecht (Auftrag und Werkvertrag) je nach Dienstleistung.
 
2. Vertragsschluss

a) Die Arbeiten an einem Vorprojekt/Entwurf nach der ersten kostenlosen Besprechung, werden nach effektivem Aufwand gem. gültigen Stundensätzen verrechnet. Dies sofern nichts anderes vereinbart ist.

b) Die Offerte des Auftragnehmers erfolgt unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

c)  Die Offerte ist während der vom Auftragnehmer genannten Frist verbindlich. Benennt der Auftragnehmer keine Frist, ist der Auftragnehmer vom Datum der Offerte an während einem Monat an die Offerte gebunden.

d)  Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (nachfolgend „Vertrag“) kommt durch schriftliche Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber zustande.

 
3. Erbringung der Dienstleistungen Raum
a)  Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen grundsätzlich in seinen eigenen Räumlichkeiten mit seinem eigenen Material.
b)  Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen gemäss dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitplan, sofern ein solcher vereinbart wurde. Der Auftragnehmer fühlt sich dem abgesprochenen Zeitplan verpflichtet. Er kann jedoch keine Haftung für Verzögerungen von Dritten (z.B. Zulieferer) garantieren.
c)  Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen, unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit bestehendem Know-how.
d)  Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber bei grösseren Projekten regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen und zeigt ihm sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden. Der Beizug von Dritten erlaubt.
 
4. Erbringung der Dienstleistungen Möbel und Farbe
a)  Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gegen Entschädigung für den Auftraggeber die nachstehenden Leistungen zu verrichten.
b)  Der Unternehmer erbringt folgende Dienstleistungen bzw. Werkleistungen:
  • Erstellung individueller Möbel und Raumkonzepte inkl. Planung und Ausführung
  • Herstellung von Kleinserien (Materialoffen)
  • Erstellung und Auffrischung von geölten und geseiften Oberflächen
  • Erstellung, Beratung und Begleitung von Farb- und Materialkonzepte
  • Produktentwicklung und Realisierung 
Die vom Unternehmer zu erbringen den Werkleistungen können in einem separaten Vertrag definiert werden.
c) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, das Projekt vor den Behörden zu vertreten und allfällig erforderliche Bewilligungen einzuholen. Er trägt die hierdurch entstehenden Kosten und Gebühren.
d)  Der Auftragnehmer behält sich Änderungen der Werkleistungen, welche infolge der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften oder zur Erlangung von behördlichen Bewilligungen erforderlich sind, ausdrücklich vor.
e)  Änderungen der Werkleistungen werden nur berücksichtigt, sofern sie in sachlicher und zeitlicher Hinsicht zumutbar und zwischen den Parteien schriftlich vereinbart sind. Der Auftraggeber vergütet allfällige durch die Änderungen entstehende Mehrkosten.
f) Der Auftragnehmer hat die Werkleistungen persönlich oder durch seine Mitarbeiter zu erbringen. Er kann die Vertragsdienstleistungen ganz oder teilweise Drittpersonen übertragen.
 
5. Mitwirkungspflichten
a)  Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer jede Unterstützung, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.
b)  Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen, Materialien, Hardware, Datenträger etc. zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind.
c)  Sofern der Auftragnehmer seine Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung.
d)  Der Auftraggeber prüft die ihm im Laufe der Vertragserfüllung gelieferten Arbeitsresultate und Zwischenresultate laufend. Er führt diese Prüfung so rasch als im Rahmen des normalen Geschäftsganges möglich, spätestens nach Ablauf von 2 Tagen seit der Ablieferung. Allfällige Einwendungen und Mängel teilt der der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mit.
e)  Muss der Gegenstand an den Auftragnehmer aufgrund eines Streitfalles zurückgesendet werden, so muss der Auftraggeber die Versandkosten übernehmen.
 
6. Vergütung
a)  Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach dem Vertrag oder der Offerte. Sofern die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart haben, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber monatlich Rechnung auf Ende des Abrechnungsmonats.
b)  Die Vergütung des Auftragnehmers wird innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig.
c)  Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer allfällige durch Änderungswünsche entstehende Mehrkosten gemäss Vertrag.
d)  Die Preise verstehen sich exklusiv der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
e)  Die Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
f)  Grössere Speditionsaufträge werden auf Anfrage offeriert.
g)  Die gelieferte bewegliche Ware, die nicht dem Bauwerk fest verbunden wird, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der dr objekt GmbH. Die Eintragung des Eigentumsvorbehalts bleibt vorbehalten.
 
7. Geheimhaltung
Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt haben oder erlangen werden, vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon im Offert Stadium und auch nach Beendigung des Vertrages. Werbung und Publikationen über die dem Auftraggeber gegenüber erbrachten Dienstleistungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
 
8. Verzug
a)  Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 20 pro Mahnung. Hat der Auftragnehmer Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich das Inkasso von Forderungen, kann der Auftragnehmer auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.
b)  Bei Terminverzug des Auftragnehmers räumt ihm der Auftraggeber eine dem Auftrag angemessene Nachfrist ein. 
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne vorangegangene Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5%.
 
9. Gewährleistung
a)  Der Auftragnehmer gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung seiner Dienstleistungen.
b)  Beim Einsatz von Mitarbeitern gewährleistet der Auftragnehmer die getreue und sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung) und Instruktion.
c)  Dem Auftraggeber stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Handelt es sich um einen Werkvertrag so muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer zuerst die Nachbesserung eingestehen.
d)  Sofern der Auftragnehmer die Nachbesserung der Werkleistung verweigert oder sie ihm unzumutbar ist, hat der Auftraggeber das Recht, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht steht dem Besteller dann nicht zu, wenn die Mängel nur geringfügig sind.
 
10.Haftung 

Die Haftung des Auftragnehmers wird so weit wie möglich ausgeschlossen. Insbesondere wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verfügt über eine Haftpflichtversicherung für seinen Betrieb.
 
11.Urheberrecht und geistiges Eigentum 

Die Angebote, Zeichnungen, Konzepte und Muster sowie die Offertbeschriebe des schriftlichen Angebots des Auftragnehmers bleiben in dessen Eigentum.
 
12.Änderungen
a) Der Auftragnehmer behält sich vor, seine Dienstleistungen und die Preise seiner Dienstleistungen jederzeit anzupassen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Weise bekannt gegeben. Erhöht der Auftragnehmer Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Auftraggebers führen oder ändert der Auftragnehmer eine vom Auftraggeber bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Auftraggebers, kann der Auftraggeber die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung).
b) Der Auftragnehmer behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Auftraggeber nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
 
13.Anwendbares Recht 

Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
 
14.Gerichtsstand 

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte in Burgdorf zuständig.
 
Herzogenbuchsee, den 1. November 2023